Weniger Einschränkungen, aber kein Ende in Sicht
Seit dem 4. März 2022 gilt in NRW im Sport generell die 3G-Regel. Es wird nicht mehr zwischen Sport in Hallen und Sport im Freien oder Kontaktsport und kontaktfreiem Sport unterschieden.
Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre sind von den einschränkenden Anforderungen ausgenommen, werden jedoch im Hinblick auf Zuschauerzahlen mitgezählt.
Durch die generelle 3G-Regel sind keine gesonderten Regelungen für die Versorgung von Pferde durch nicht-immunisierte Personen mehr erforderlich. Mit Negativtestnachweis ist das Betreten und die Nutzung von Sport- und Freizeitstätten möglich.
Die Maskenpflicht besteht weiterhin in Innenräumen mit Publikumsverkehr (beispielsweise Pferdesportanlagen), in denen mehrere Personen zusammentreffen. Es ist mindestens eine medizinische Maske zu tragen.
Beim Sport kann die Maske abgenommen werden, wenn es für die Sportausübung erforderlich ist.
Kinder, die das Schulalter noch nicht erreicht haben, sind von der Maskenpflicht ausgenommen.
Bei Veranstaltungen mit bis zu 1000 gleichzeitig anwesenden Personen, die unter 2G-plus durchgeführt werden, kann auf die Maske verzichtet werden.
Quelle: Pferdesportverband Westfalen