Was Ungeimpfte mit negativem Testnachweis am Reitstall theoretisch dürfen

Der Pferdesportverband Westfalen (PVW) hat ergänzende Hinweise zur Problematik veröffentlicht. Zusammengefasst liest sich das wie folgt:

Die Sprachreglung zur Versorgung von Pferden durch Personen ohne 2G-Nachweis hatte zu vielen Fragen geführt. Sie bezogen sich vor allen Dingen auf die folgende Textpassage:

“ … Zudem muss hierbei die gleichzeitige Benutzung der Anlage durch andere Personen ausgeschlossen sein. …“

Im Alltagsverständnis des Pferdesports wird unter „Anlage“ gemeinhin die gesamte Liegenschaft mit Reithalle, Reitplatz, Ställen und Funktionsräumen zur Pferdeversorgung verstanden.
Der PVW hat darum das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) zur Vergewisserung um eine Klarstellung gebeten. Die Antwort liegt jetzt vor und ist nachfolgend zitiert:

„Bei der Bewegung ihrer Pferde dürfen sich nicht immunisierte Personen in Reit- oder Longierhallen nur alleine aufhalten.
Eine Alleinnutzung der gesamten Liegenschaft ist nicht erforderlich.
Zudem dürfen Reitplätze im Freien von nicht immunisierten Personen mit negativem Testnachweis auch bei gleichzeitiger Nutzung durch andere Personen im zwingend erforderlichen Umfang genutzt werden, um die ausreichende Bewegung der Pferde insbesondere auch jetzt, wenn es früh dunkel wird, sicherzustellen.“

Quelle 1: E-Mail des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 30.11.2021
Quelle 2: E-Mail des Pferdesportverbandes Westfalen vom 01.12.2021

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