Ungeimpfte müssen draußen bleiben

Corona: Der Schwellenwert für die 2G-Regelung im Sport ist beschlossen, weshalb die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) erneut alle Pferdeleute zur Impfung aufruft. Im Auszug heißt es in der Mitteilung der FN vom 19.11.21, 13.35 Uhr:

„Ob die Bundesländer in ihren Verordnungen Ausnahmeregelungen für Ungeimpfte machen werden, damit diese die notwendige Versorgung und Bewegung ihrer Pferde sicherstellen können, steht derzeit noch nicht fest.
Sollte es keine Ausnahmen geben, ist zu befürchten, dass Vereine und Betriebe die Versorgung und Bewegung der Pferde von ungeimpften Einsteller*innen übernehmen müssen. Fest steht: Je mehr Menschen sich impfen lassen, desto weniger Konflikte wird es auf den Pferdesportanlagen geben.“

„Die notwendige Versorgung und Bewegung der Pferde muss zu jeder Zeit sichergestellt sein.
Ungeimpfte müssen spätestens jetzt geimpfte oder genesene Personen damit beauftragen, die Versorgung ihrer Pferde zu übernehmen.
„Eine gute Abstimmung und gegenseitiges Verständnis innerhalb der Stallgemeinschaften ist jetzt unabdingbar. Die Stallbetreiber und Verantwortlichen in den Vereinen müssen die 2G-Regelung auf ihrer Anlage umsetzen und die Impf- und Genesenennachweise kontrollieren. Bitte unterstützen Sie sie bei dieser zusätzlichen Aufgabe, indem sie Verständnis für die Kontrollen haben und kooperieren“, betont Soenke Lauterbach, Generalsekretär der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN).#

Quelle: Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN)

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Eine Antwort

  1. Monika Peters sagt:

    Wie verhalte ich mich wenn der Betreiber der Pferdepension nicht geimpft ist

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