Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport an der frischen Luft mit bestimmten Auflagen wieder erlaubt

(Quelle: FN) Der heutige Beschluss bedeutet aus Sicht der FN, dass die Phase der Notversorgung und -bewegung der Pferde beendet ist. Allerdings haben Bund und Länder die Kontaktbeschränkungen bis zum 5. Juni verlängert. Die bekannten Hygiene- und Abstandsregeln gelten weiter, Gemeinschaftsräume dürfen nicht genutzt werden, Risikogruppen dürfen keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden und es dürfen keine Zuschauer zugelassen werden. Das heißt, jeder Betrieb bzw. Verein benötigt ein Konzept und einen Verantwortlichen für das Hygiene- und Infektionsschutzmanagement.

-> Komplette Meldung der FN lesen.

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