Neue Coronaschutzverordnung mit angepassten Bestimmungen

Der Pferdesportverband Westfalen informierte Mittwochabend

„Das Land Nordrhein-Westfalen hat heute Öffnungen der Pandemieeinschränkungen bekannt gegeben und eine neue Coronaschutzverordnung veröffentlicht. Sie tritt am Samstag (15. Mai) in Kraft.

Ab dann sind die Regelungen für den Sport an drei Inzidenzstufen gebunden:
Inzidenz über 100: Es gilt die sog. Corona-Notbremse (Infektionsschutzgesetz)
Inzidenz unter 100: Es gilt Stufe 1 der Coronaschutzverordnung NRW
Inzidenz unter 50: Es gilt Stufe 2 der Coronaschutzverordnung NRW

Die Regelungen beziehen sich auf die Sieben-Tage-Inzidenzen der Landkreise bzw. kreisfreien Städte, der entsprechende Wert muss also nicht landesweit erreicht sein.
Die nächste lockernde Stufe wird erreicht, wenn die Inzidenz fünf aufeinander folgende Tage unter dem jeweiligen Schwellenwert liegt. Die Lockerungen treten dann am übernächsten Tag in Kraft.

Eine erste Übersicht der veränderten Regeln findet sich in der Pressemitteilung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 12.05.2021.

Pressemitteilung des MAGS  <https://tb36cdeb7.emailsys1c.net/c/37/4034861/2327/0/5404585/4429/180205/083dd700eb.html>

Gruppenunterricht für alle Altersstufen, sofern …

Stufe 1 (unter 100)
Zu den wichtigen Veränderungen für den Pferdesport gehört die Öffnung des kontaktlosen Gruppenunterrichts für alle Altersstufen.  Bisher war das ausschließlich Kindern bis 14 Jahren (bzw. 13 Jahren im Rahmen der Bundes-Notbremse) vorbehalten.

Nicht kontaktloses Sporttreiben, beispielsweise Kürtraining im Voltigieren oder Unterricht im Gespannfahren, wenn der Trainer auf dem Wagen sitzt, ist im Rahmen der allgemeinen Kontaktbeschränkungen möglich. Außerdem dürfen bis zu 20 Kinder bis einschließlich 14 Jahre mit Kontakt Sport treiben.

Die Sportregelungen der Stufe 1 beziehen sich auf den Außenbereich. Die Hallen sind weiterhin nur für das Bewegen der Pferde aus Tierschutzgründen nutzbar.

Stufe 2 (unter 50)
Wird im Kreis die Stufe 2 erreicht (stabile Inzidenz unter 50) werden weitere Lockerungen möglich. Bisher trifft das jedoch auf keinen Kreis in Westfalen zu.

Zur Coronaschutzverordnung mit Gültigkeit ab 15. Mai 2021  <https://tb36cdeb7.emailsys1c.net/c/37/4034861/2327/0/5404585/4429/180209/a9eac5c871.html>“


Joachim Krügel, Mülheim an der Ruhr und Gelsenkirchen

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