MAGS NRW: „Sportliche Ausbildung im Einzelunterricht ab dem 22. Februar wieder zulässig“
Heute Mittag veröffentlichte das MAGS NRW unter der Überschrift
„Anpassung der Coronaverordnungen – Nordrhein-Westfalen setzt auf vorsichtige und schrittweise Öffnungen“
in einem Unterabschnitt folgenden Wortlaut:
„Freizeitsport im Freien
Der Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht ist ab dem 22. Februar wieder zulässig. Zwischen den verschiedenen Personen oder Personengruppen, die gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben dürfen, ist dauerhaft ein Mindestabstand von fünf Metern einzuhalten. Sporthallen und Schwimmbäder bleiben dagegen vorerst für den privaten Sport geschlossen.“
Die Pferdesportfachverbände wollen zeitnah mitteilen, was das konkret für die Reiterwelt bedeutet.
Joachim Krügel , Mülheim an der Ruhr und Gelsenkirchen