LPO-Änderung ab 1. Januar 2020: Reiten außer Konkurrenz

Warendorf (fn-press). Diese Regelung wird vor allem die Reiter freuen. Bislang ein No-Go ist er künftig möglich, sofern die Ausschreibung es erlaubt: der Start „außer Konkurrenz“, also ohne Wertung und ohne Platzierungsmöglichkeiten. Mit dieser Neuerung soll es Reitern mit einer zu hohen Leistungsklasse ermöglicht werden, ein Pferd zu Trainingszwecken in einer niedrigeren Prüfung zu starten.

Ein Start „außer Konkurrenz“ ist daher nur in Prüfungen der Klasse E bis L und in nicht-startplatzbegrenzten Prüfungen möglich. Die Pferde sind in anschließenden Prüfungen derselben Disziplin auf demselben Turnier nicht startberechtigt. Die Anzahl der zulässigen Starts je Reiter pro Prüfung sowie je Pferd pro Tag gilt inklusive der Starts „außer Konkurrenz“, ferner gelten die üblichen Voraussetzungen, d.h. das Pferd muss fortgeschrieben sein und der Reiter eine gültige Jahresturnierlizenz besitzen. Der Start „außer Konkurrenz“ muss mit der Erklärung der Startbereitschaft angemeldet werden.

„Die Maßnahmen sollen einerseits dabei helfen, das Veranstalten von Turnieren attraktiver zu machen, denn die Nachfrage ist ja da. Gleichzeitig soll es aber auch eine Aufforderung an die Vereine sein, ihr Turnier zu überdenken. Unser Forum ‚Turnier der Zukunft‘ hat gerade die oft ganz unterschiedlichen Wünsche der Turnierteilnehmer aufgezeigt. So wünschen sich beispielsweise auch Topspringreiter die Möglichkeit, ihre jungen Pferde oder Korrekturpferde auch einmal in kleinen Prüfungen starten zu können, umgekehrt gibt es viele gute Amateur-Dressurreiter, die sich geschlossene Prüfungen auf M- und S-Niveau wünschen. Bei der Ausschreibung sollte daher immer ganz genau überlegt werden, welche Zielgruppe zum eigenen Turnier passt und wen man ansprechen möchte“, sagt Friedrich Otto-Erley, Leiter der FN-Abteilung Turniersport. Hb

Textquelle: fn-press
Fotocollage: Joachim Krügel, Mülheim an der Ruhr und Gelsenkirchen

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