Landessportbund NRW verdeutlicht die Corona-Regeln in Graphiken

Die seit dem 15. Mai 2021 geltende Coronaschutzverordnung beinhaltet Lockerungen, die unter bestimmten Voraussetzungen auf kommunaler oder Landesebene Berücksichtigung finden können. Nein, einfach ist es nicht, eine passende Wortwahl zu finden.

Dem Landessportbund NRW ist es gelungen, bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen, die man aber individuell auf den Internetseiten der einzelnen Städte und Gemeinden abfragen muss, in Graphiken zu erfassen, was man im Sport wahrscheinlich wann und wie darf.

Nachfolgend sind diese Übersichten als Bilder zu sehen, die kompletten Ausarbeitungen des LSB NRW gibt es hier: https://www.lsb.nrw/medien/news/artikel/nrw-beschliesst-weitreichende-lockerungen-fuer-den-sport


Regina Krügel, Mülheim an der Ruhr und Gelsenkirchen

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