Einzelunterricht auf Außenplätzen unter Auflagen möglich

Der Pferdesportverband Westfalen hat jetzt eine Infoliste zu den neuen Regelungen in NRW ab dem 22.02.2021 veröffentlicht.
Wie bereits an dieser Stelle bekannt gegeben, darf auf Sportaußenplätzen allein, zu zweit oder mit Personen des gleichen Hausstandes Sport unter freiem Himmel betrieben werden inklusive Einzelunterricht.
Dabei muss, auch beim Schritt reiten, ein Mindestabstand von fünf Metern eingehalten werden.

Reithallen dürfen nach wie vor nur für das Bewegen von Pferden aus Tierschutzgründen genutzt werden.
Gemeinschaftsräume, Umkleiden und Duschen bleiben tabu.

Und: Amateur-Reitturniere bleiben von den Lockerungen ebenfalls noch ausgeschlossen.

Joachim Krügel, Mülheim an der Ruhr und Gelsenkirchen

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