COVID-19: Fachaufsicht ja, Unterricht nein!

Der Pferdesportverband Westfalen aktualisiert Samstagabend seine Veröffentlichung zum Thema

Der Pferdesportverband Westfalen (PVW) hat am frühen Freitagabend eine Mail aus dem Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales (MAGS) erhalten, in der er über die Unzulässigkeit von Reitunterricht informiert wurde.

Eine Differenzierung zwischen Einzel- und Gruppenunterricht erfolgt dabei nicht.Der PVW hatte zuvor anderslautend informiert, dass der Einzelunterricht im Freien erlaubt ist und sich dabei auf eine mündliche Aussage und auf eine E-Mail der Corona-Informationsstelle der Staatskanzlei bezogen.

Der PVW empfiehlt dringend, das Verbot des Unterrichts sehr ernst zu nehmen. Kontrollen durch Ordnungsämter sind möglich und den Weisungen der Behörden ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen können geahndet werden. Der Bußgeldkatalog zur CoronaSchVo sieht hier für Verstöße gegen § 7 (Absatz 1 Satz 2) einen Regelsatz von 5.000 Euro vor.

Der PVW hofft, in den ersten Tagen der kommenden Woche Näheres zu erfahren. Auch steht noch eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen aus, von der eine grundsätzliche Klärung erhofft wird.

Stand: 14.11.2020, -> Pferdesportverband Westfalen

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