Corona-Verordnung ab 29.03.: Wenig Änderungen bei den bestehenden Regelungen
Der Pferdesportverband Westfalen führt zur aktuellen Thematik aus:
„Es ist jetzt die Coronaschutzverordnung verfügbar, die am Montag, 29. März in Kraft tritt und bis zum 18.April gültig bleibt. Sie enthält die sogenannte „Corona-Notbremse“. Diese wird in Landkreisen und kreisfreien Städten wirksam, in denen die Wochen-Inzidenz an drei Tagen hintereinander über 100 liegt. Maßgeblich sind die -> Meldezahlen des Landeszentrums Gesundheit.
Bitte behalten Sie die Situation in Ihrem Kreis oder Ihren kreisfreien Stadt gut im Blick. Links zu den jeweiligen Internetseiten haben wir auf unserer Corona-Themenseite für Sie gesammelt.
In der Verordnung (§16) sind die konkreten Einschränkungen aufgelistet, die durch das aktivieren der Corona-Notbremse ausgelöst werden. Für den Pferdesport bedeutet das voranging, dass die maximale Anzahl der Kinder bis 14 Jahre, die gemeinsam in einer Gruppe betreut werden dürfen, dann auf zehn reduziert wird.
Bitte beachten Sie, dass für die Kinder-Gruppenangebote jetzt die Rückverfolgbarkeit (Anwesenheitslisten) wieder ausdrücklich vorgeschrieben ist. Das gilt unabhängig von der Inzidenz.
Ansonsten bleiben die bereits bekannten Regelungen bestehen. Auch der Einzelunterricht kann fortgesetzt werden. Weiterhin darf der Sport nur unter freiem Himmel stattfinden.
-> Zur Coronaschutzverordnung ab dem 29.3.2021
Die Informationen und FAQs auf der Corona-Themenseite unseres Internetportals werden wir bis Montag ergänzen und überarbeiten. Bitte achten Sie auf das jeweils vermerkte Aktualisierungsdataum.
Erleichtert wünschen wir Ihnen ein schönes Wochenende,
Ihr Pferdesportverband Westfalen“
Bearbeitung: Joachim Krügel, Mülheim an der Ruhr und Gelsenkirchen