Corona-Regeln am Pferdestall ab dem 28.12.2021
Erneut waren in Nordrhein-Westfalen die Landes-Pferdesportverbände aktiv, um bei den NRW-Ministerien Klarheiten im Zusammenhang mit dem Reitsport zu schaffen.
Der Pferdesportverband Westfalen hat dazu heute Abend (27.12.) noch rechtzeitig vor Inkrafttreten der neuen Regelungen Informationen bereit gestellt. Darin heißt es:
„Das MAGS hat klargestellt, dass die Testpflicht nicht besteht, wenn man die Reithalle alleine nutzt.
Sie besteht auch dann nicht, wenn das Pferd in der Reithalle nur geführt wird und der Pferdeführer eine Maske trägt, da dies nicht der Sportausübung zugeordnet wird.
Eine weitere Differenzierung zwischen Training, Wettkampf und Bewegung zur Gesunderhaltung erfolgt im Hinblick auf die 2G-plus-Regel nicht.
Im Umkehrschluss ist immer dann, wenn mehrere Personen zeitgleich in der Halle reiten, ein entsprechender Negativtestnachweis die Voraussetzung.
Die 2G-plus-Regel greift auch nicht auf der Stallgasse bei der Versorgung der Pferde, etwa bei der Pflege, Fütterung, Tierkontrolle oder medizinischen Versorgung. Der Testnachweis ist daher für immunisierte Personen auch keine generelle Zutrittsvoraussetzung zur Pferdesportanlage bzw. zum Pensionsbetrieb.
Wie in allen Innenräumen gilt jedoch die Maskenpflicht, sofern mehrere Personen anwesend sind.
Schließlich hat das MAGS noch klargestellt, dass die Testpflicht nicht für Reithallen gilt, die nach zwei Seiten hin offen sind. Eine weitergehende und generelle Unterscheidung zwischen Reithallen und anderen Sporthallen ist in NRW augenblicklich nicht vorgesehen. Dafür bittet das Ministerium um Verständnis.
Für alle Aktivitäten im Freien bliebt es bei der bekannten 2G-Regelung.
Für die Versorgung der Pferde von nicht-immunisierten Personen hat das MAGS keine veränderte Regelung mitgeteilt. Für sie gilt ergänzend auch im Stallbereich und im Außenbereich die Testpflicht. Die Reithalle darf von nicht-immunisierten Personen mit Negativtestnachweis nur allein genutzt werden.
Booster-Impfung befreit nicht von der Testpflicht
Nordrhein-Westfalen hat eine Testbefreiung für geboosterte Personen bisher nicht umgesetzt. Dreifach geimpfte Personen müssen momentan bei der gemeinsamen Hallennutzung ebenfalls getestet sein.“
Quelle: Pferdesportverband Westfalen