200qm-Regelung auch bei Einzelunterricht gültig

Der Pferdesportverband Westfalen hat die ‚FAQ‘ zur Reitplatzbenutzung aktualisiert

Zu der Frage, wie viele Pferde gleichzeitig auf einem Platz sein dürfen, führt der PVW aus:
In NRW gilt seit dem Frühjahr 2020 die 200 qm-Regel für Pferdesportanlagen. Das bedeutet bei einem Maß von 20x40m bis vier Pferde gleichzeitig, bei einer Fläche von 20x60m bis sechs Pferde usw..

Diese Regelung hat sich nicht verändert.

Die Formulierung der Coronaschutzverordnung (§9 Abs 1 Satz 2) „allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes“ bezieht sich nicht auf die Zahl der Personen auf der Sportanlage oder Sportfläche, sondern auf die Personen, die gemeinsam (miteinander) den Sport betreiben, beispielsweise zwei Tennispartner.
Beim Reiten (als Individualsport) wird der Sport immer allein betrieben.

Entscheidend ist – und diese Regel ist neu – dass dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern zwischen den Sportlern eingehalten werden muss!

Erhält ein Reiter auf dem Außenplatz Einzel-Reitunterricht, dürfen entsprechend der 200qm-Regel weitere Pferde auf der Fläche bewegt / gearbeitet werden.

Das gilt übertragen auch für das Springtraining. „Bei der Anleitung durch einen Trainer muss darauf geachtet werden, dass vorerst ausschließlich Einzelunterricht erlaubt ist. Gruppenspringstunden sind noch nicht möglich.“

Beim Ausreiten gelten die Beschränkungen, die für den öffentlichen Raum gelten.


Joachim Krügel, Mülheim an der Ruhr und Gelsenkirchen

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